Schmerzensgeld für Angehörige; Bierbikes und Elektrofahrräder

Freitag, den 27. Januar 2012 um 14:45 Uhr
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altSchmerzensgeld für Angehörige Getöteter; Bierbikes und Elektrofahrräder waren einige der Themen der Arbeitskreise des 50. Verkehrsgerichtstags in Goslar an dem Herr Rechtsanwalt Romanus Schlemm, Fachanwalt für Verkehrsrecht teilnahm.

Vielschichtigen Themen standen auf der Tagesordnung der insgesamt 8 Arbeitskreise des 50. Verkehrsgerichtstags vom 25. - 27.01.2012 in Goslar.


Die einzelnen Arbeitskreise behandelten:

 

  • Arbeitskreis I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
  • Arbeitskreis II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung
  • Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
  • Arbeitsbreis IV: Der Kfz-Sachverständige in der Unfallregulierung
  • Arbeitskreis V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat?
  • Arbeitskreis VI: Pedelec, Segway, Bierbike : Lust oder Last?
  • Arbeitskreis VII: Der Verkehrsraum der Zukunft
  • Arbeitskreis VIII: Moderne Piraterie – Seeschifffahrt unter Beschuss

 

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EuGH: Wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch bei ständigem Bedarf an Vertretungen zulässig

Freitag, den 27. Januar 2012 um 00:00 Uhr
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altEuGH: Wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags auch bei ständigem Bedarf an Vertretungen zulässig

Befristete Arbeitsverträge dürfen auch dann wiederholt zum Zwecke der Vertretung verlängert werden, wenn ein wiederkehrender oder sogar ständiger Bedarf an Vertretungen besteht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 26.01.2012 entschieden. Bei der Missbrauchskontrolle müssten aber alle Umstände des Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigt werden.

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Vergleich mit Commerzbank- Bankkunde erhält unberechtigt erhobenes Vorfälligkeitsentgelt zurück

Dienstag, den 10. Januar 2012 um 00:00 Uhr
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alt Vergleich mit Commerzbank - Bankkunde erhält unberechtigt erhobenes Vorfälligkeitsentgelt zurück

In einem gerichtlichen Vergleich mit der Commerzbank konnte unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Frau Rechtsanwältin Dagmar Steidl, erreichen, dass einem Kunden nicht nur das rechtswidrig von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentgelt für die vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens erstattet wurde, sondern darüber hinaus auch noch ein Großteil des weiterhin entstandenen Zinsschadens. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten muss die Commerzbank tragen. Die Commerzbank hatte den Kunden, die ein Förderdarlehen zur Immobilienfinanzierung mit anfänglicher zehnjähriger Zinsbindung aufgenommen hatten, im Jahr 2009 zunächst die vorzeitige Rückzahlung des Kredites innerhalb der Festzinsphase verweigert. Daraufhin zahlten die Kunden ihre Darlehensraten – bestehend aus Zins- und Tilgungsleistungen – weiter. 

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