Vergleich mit Commerzbank - Bankkunde erhält unberechtigt erhobenes Vorfälligkeitsentgelt zurück
In einem gerichtlichen Vergleich mit der Commerzbank konnte unsere Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Frau Rechtsanwältin Dagmar Steidl, erreichen, dass einem Kunden nicht nur das rechtswidrig von der Bank berechnete Vorfälligkeitsentgelt für die vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens erstattet wurde, sondern darüber hinaus auch noch ein Großteil des weiterhin entstandenen Zinsschadens. Auch die Anwalts- und Gerichtskosten muss die Commerzbank tragen. Die Commerzbank hatte den Kunden, die ein Förderdarlehen zur Immobilienfinanzierung mit anfänglicher zehnjähriger Zinsbindung aufgenommen hatten, im Jahr 2009 zunächst die vorzeitige Rückzahlung des Kredites innerhalb der Festzinsphase verweigert. Daraufhin zahlten die Kunden ihre Darlehensraten – bestehend aus Zins- und Tilgungsleistungen – weiter.