Veranstaltungsbericht: Dienstag, 08.05.2012: Internet - Abzocke durch Abmahnungen - und wie Sie sich wehren können!

Dienstag, den 15. Mai 2012 um 00:00 Uhr
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titleAm 08.05.2012 fand im Best Wetern Hotel Rosenau unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Ali-Simon Machdi die Veranstaltung mit dem Thema:

Internet - Abgemahnt und wie Sie sich wehren können!


Mit vielen Besuchern fand die Veranstaltung großen Zuspruch. Ziel der Veranstalung war es aufzuklären, wie man sich gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr sezten kann.

Der Eintritt war frei. 


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Seniorenrecht in Polen

Sonntag, den 22. April 2012 um 11:13 Uhr
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titleRechtsanwalt Klaus Ruppert, Bad Nauheim auf einer Tagung in Wolsztyn: „Senioren als aktive Mitgestalter in Europa „

Auf Einladung der „Konrad Adenauer Stiftung“ war der Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und – medizin“, der Bad Nauheimer Rechtsanwalt Klaus Ruppert, zu einer deutsch polnischen Tagung nach Wolsztyn (Polen) eingeladen.
Herr Rechtsanwalt Klaus Ruppert referierte über die gerade für Senioren wichtigen Themen  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassgestaltung. Auch die Themen Organspende Hospiz und „Sterbehilfe“ wurden von ihm im Rahmen des Vortrages angesprochen. Die Teilnehmer hatten dazu eine Fülle von eigenen Erfahrungen einzubringen und Herr Ruppert beantwortete auch die zahlreichen Fragen dazu. Dr. Röpke bedankte sich ganz herzlich für die Teilnahme von Herrn Ruppert als Experte zum Seniorenrecht an dieser Veranstaltung.

alt

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Klage gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit „Morgan Stanley P2 Value“ und „DEGI International“

Mittwoch, den 21. März 2012 um 00:00 Uhr
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altKlage gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit „Morgan Stanley P2 Value“ und „DEGI International“

Ansprüche aufgrund von Empfehlungen zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds im zeitlichen Zusammenhang mit der Finanzkrise im Jahr 2008 müssen nicht unbedingt verjährt sein. Unsere Kanzlei hat Anfang März erneut eine Klage gegen die Commerzbank eingereicht, die sich maßgeblich auf die Wiederholung der entsprechenden Beratungsfehler in den Jahren 2009 und 2010, aber auch auf einen Verstoß gegen die Depotpflichten der Bank bezieht. Für letztere gilt die problematische Sonderverjährungsregelung des § 37a WpHG a.F. ohnehin nicht.

In dem von unserer Kanzlei betreuten Fall einer Rentnerin war diese durch einen Zeitungsartikel Mitte Oktober 2008 (kurz nach dem Erwerb der Anteile Mitte September 2008) darauf aufmerksam geworden, dass die Finanzkrise mittlerweile auch Auswirkungen in Deutschland zeigte.

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