Kündigung
des Arbeitsverhältnisses- was tun?
Nach dem Erhalt
einer Kündigung stellt sich nach dem ersten Schock die Frage, ob man rechtliche
Schritte gegen die Kündigung einleitet, oder ob die Kündigung widerspruchslos
hingenommen werden soll? Auch stellt sich der Arbeitnehmer die Frage, ob
Fristen beachtet werden müssen, oder ob nicht ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung
besteht?
Welche Fristen sind einzuhalten?
Um sich überhaupt
gegen die Kündigung wehren zu können, muss die sog. „drei-Wochen-Frist“ beachtet werden, d.h. dass nach Zugang der
Kündigung gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) drei Wochen verbleiben um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu
erheben. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine spätere rechtliche
Überprüfung der Kündigung grundsätzlich aussichtslos, da nach dem Fristablauf
eine sog. Fiktionswirkung eintritt und die Kündigung als rechtswirksam gilt.