Von einem Schuldenschnitt für
private Gläubiger können auch Kleinanleger betroffen sein, wenn ihnen entweder
der direkte Erwerb griechischer Staatsanleihen empfohlen wurden oder sie
Anteile an Fonds erworben haben, die (noch) griechische Staatsanleihen in ihrem
Fondsvermögen halten. Hält der Kleinanleger selbst griechische Staatsanleihen
in seinem Depot, ist er direkter Gläubiger des griechischen Staates und muss
dementsprechend ganz allein entscheiden, ob der dem vorgesehenen Umtausch
seiner Papiere in längerfristige und niedriger verzinsliche Anleihen (die
allerdings nur noch den halben Nennwert der bisherigen Anleihen haben sollen)
zustimmen. Hält dagegen der Kleinanleger lediglich Anteile an Investmentfonds,
die in griechische Staatsanleihen investiert haben, hat der Anleger gar kein
Mitbestimmungsrecht, da er lediglich indirekt über seine Fondsanteile an der
Investition in griechische Staatsanleihen beteiligt ist. Er ist deshalb der
Entscheidung des Fondsmanagements im Ergebnis hilflos ausgeliefert. In beiden
Fällen verliert der Kleinanleger einen erheblichen Teil seines Kapitals, was
sich insbesondere dann verheerend auswirkt, wenn die Investition als
Altersvorsorge gedacht war.