Familienrecht

BGH: Auskunftsanspruch des Scheinvaters bei "Kuckuckskind"

Mittwoch, den 09. November 2011 um 15:58 Uhr
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altDer Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegen den leiblichen Vater ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat (BGH Urteil vom 09.11.2011 - XII ZR 136/09). 

 

 

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Neue Entscheidung des BVerfG: Ehegattenunterhalt und Kindergeld

Mittwoch, den 10. August 2011 um 15:52 Uhr
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titleSeit der Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008 wird bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts der vorrangige Kindesunterhalt nur noch in Höhe des tatsächlichen Zahlbetrages vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten in Abzug gebracht. Diese vom Bundesgerichtshof seit der Reform angewendete Rechtsprechung wurde nunmehr durch das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 14.07.2011 (1 BvR 932/10) bestätigt.

 

 

Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes  (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von  Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.

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BGH fordert Vollzeittätigkeit bei Alleinerziehenden

Dienstag, den 02. August 2011 um 15:00 Uhr
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altIn einer neuen Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Vollendung des 3. Lebensjahres auch weiterhin nur dann in Betracht kommt, wenn konkret zu den kind- oder elternbezogenen Gründen vorgetragen wird.

 

 

Seit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahre 2008 gilt eine verschärfte Regelung für alleinerziehende Elternteile. Das Altersphasenmodell findet keine Anwendung mehr. Stattdessen ist nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zu prüfen, inwieweit die Betreuungssituation sichergestellt ist oder möglicherweise eine überobligationsmäßige Belastung vorliegt.  

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Das Familiengericht ist für alle Gewaltschutzsachen zuständig

Mittwoch, den 05. Januar 2011 um 17:57 Uhr
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Seit dem 01.09.2009 sind die Familiengericht für alle Gewaltschutzsachen zuständig, oder wie der Kollge Ralph Neumann es ausgedrückt hat: Auch der Stalker darf sich jetzt zu der Familie gehörend fühlen.
In Bremerhaven waren es zwei verfeindete Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, von den einer der Amt des Verwalters ausübte. Einen außergewöhnlich offen geführten Meinungsaustausch über irgendwelche Beschlüsse der Eigentümerversammlung beendete der Antragsgegner mit der Frage:

 

"Was willst Du überhaupt, Du kleiner Wichser?",

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