Das Oberlandesgericht Berlins, das Kammergericht, hatte am 01.09.11 über einen Fall eines Gebrauchtwagenverkaufs zu entscheiden, bei welchem ein Gebrauchtwagen von einem Autoverkäufer verkauft wurde.
Im Kaufvertrag stand:
"reparierter Unfallschaden im Front- und Heckbereich".
Der PKW wurde für € 8.490,00 verkauft. Es stellte sich nach dem Kauf heraus, dass der PKW erhebliche Unfallschäden im Front- und Heckbereich aufwies, welche nicht fachgerecht behoben wurden.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von € 9.177,96.