Bau- und Architektenrecht

Druckbutton anzeigen? PDF

Das Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht umfasst unter anderem die Bearbeitung  folgender Sachverhalte:

  • Prüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Architektenverträgen
  • juristische Betreuung von Bauprojekten durch baubegleitende Beratung –auch in Zusammenarbeit mit Bausachverständigem
  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
  • selbständige Beweisverfahren/Beweissicherungsverfahren
  • Prozessvertretung in Bauprozessen
  • Beitreibung von Werklohnforderungen
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen von Architekten
  • rechtliche Beratung im Bereich Photovoltaik
  • Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Handwerksbetriebe

Das Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht wird bearbeitet von:
RA Romanus Schlemm

RA Sebastian Kasperkowitz 

 

Wie können wir Ihnen helfen?


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

 

alt       alt

 

Gefällt mir