Das Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht umfasst unter anderem die Bearbeitung folgender Sachverhalte:
- Prüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen, Architektenverträgen
- juristische Betreuung von Bauprojekten durch baubegleitende Beratung –auch in Zusammenarbeit mit Bausachverständigem
- Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
- selbständige Beweisverfahren/Beweissicherungsverfahren
- Prozessvertretung in Bauprozessen
- Beitreibung von Werklohnforderungen
- Durchsetzung von Honoraransprüchen von Architekten
- rechtliche Beratung im Bereich Photovoltaik
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Handwerksbetriebe
Das Rechtsgebiet Bau- und Architektenrecht wird bearbeitet von:
RA Romanus Schlemm
RA Sebastian Kasperkowitz
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