
Es besteht eine weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar. Es zeigt sich jedoch immer wieder nicht nur bei Geschwindigkeitsmessungen, dass die Meßgeräte nicht gem. der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Meßpersonal nicht geschult oder Meßfehler zu beklagen waren. Mögliche Fehlmessungen können bei Einschaltung eines Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik aufgedeckt werden.
Nachfolgend finden Sie einige in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messgeräte:
In eine entsprechende Verkehrsüberwachungseinrichtung kann man schnell geraten.
Die Folgen reichen von Verwarnungsgeldern bis € 35,-) über Bußgelder (ab € 40,-; verbunden mit einem Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) von 1 bis 4 Punkte) bishin zu einem Fahrverbot bis 3 Monate, was für jemanden, der seinen PKW täglich benötigt, existenzbedrohend sein kann.
Auch kann das Punktekonto durch mehrere Einträge derart anwachsen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis drohen kann.
Sie können sich damit abfinden.
Sie können aber auch einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, dann werden die Kosten -mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung- von dieser übernommen. Wenn sich Anhaltspunkte für eine Fehlmessung ergeben, dann beauftragen wir eine entsprechende Begutachtung, deren Kosten bei einer bestehenden Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ebenfalls von dieser übernommen werden.
Rechtsanwalt Romanus Schlemm, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertritt Sie bundesweit bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Auf der Spezialseite zum Verkehrsrecht von RA Schlemm erhalten Sie weitere Informationen zum Aussageverhalten, über einen Geschwindigkeitsverstoß und Verteidigungsmöglichkeiten im Bußgeldverfahren sowie Informationen zum Punktekonto, zum Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
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